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"Ich habe die Tragweite meines Tuns nicht erkannt"

BZ-Plus Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung im Verfahren um vorsätzliche Insolvenzverschleppung eines Offenburger Geschäftsführers / Angeklagter zeigte Reue.  

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„Das Geld floss einfach nicht so, wie es erforderlich gewesen wäre.“  | Foto: Peter Steffen
„Das Geld floss einfach nicht so, wie es erforderlich gewesen wäre.“ Foto: Peter Steffen
OFFENBURG. Eine achtmonatige Freiheitsstrafe wegen einer Reihe von Straftaten im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeiten wurden einem bisher unbescholtenen Geschäftsführer vom Amtsgericht Offenburg verhängt. Das Register von insgesamt vier Straftatbeständen in der Anklageschrift von Rechtsreferendar ...

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