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Homosexuelle sollen leichter Blut spenden dürfen

Schwule können bisher ziemlich pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Kritiker bemängeln das als diskriminierend. Nun sollen die Regeln geändert werden.  

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bestehende Beschränkungen für homosexuelle Männer bei der Blutspende aufheben. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zuerst berichtete. "Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein", heißt es in dem Entwurf für den Antrag. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, ihre einschlägige Blutspenderichtlinie zeitnah zu ändern.

Die derzeit noch geltende Richtlinie der Kammer sieht Unterscheidungen vor, um das "Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten" zu minimieren. So werden Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate von der Spende zurückstellt. Bei Sexualverkehr zwischen Frau und Mann wird hingegen für vier Monate nur zurückgestellt, wer "häufig wechselnde Partner/Partnerinnen" hat.

Nun sollen "gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände" nicht mehr zulässig sein, und die sexuelle Orientierung soll kein Rückstellungskriterium mehr sein dürfen. Ein Risiko, das zu einer Rückstellung von der Spende führt, soll nur auf Grundlage des individuellen Verhaltens ermittelt werden dürfen.

Die Deutsche Aidshilfe hatte kritisiert, dass sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb einer dauerhaften monogamen Beziehung zu einem Ausschluss für vier Monate geführt hätten. Vor 2021 hätten Männer, die Sex mit Männern haben, sogar nur dann Blut spenden durften, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten, so die Aidshilfe.

Gesundheitsminister Lauterbach sagte dem RND, versteckte Diskriminierung dürfe es nicht geben.

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 11. Januar 2023: PDF-Version herunterladen

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