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Erinnerungskultur

Hohe Nachfrage für Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten

Die Zahl der Besuche von Orten des NS-Unrechts steigt. Die SPD will die Fahrten zur Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg machen.  

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Ehemaliges KZ Natzweiler-Struthof mit ...r Baracke mit dem Krematorium (rechts)  | Foto: Bärbel Nückles
Ehemaliges KZ Natzweiler-Struthof mit Gefängnisbaracke (links) und der Baracke mit dem Krematorium (rechts) Foto: Bärbel Nückles

In den Corona-Jahren sind in Baden-Württemberg die Besuche von Schulklassen in KZ-Gedenkstätten massiv eingebrochen, doch seit zwei Jahren geht es wieder aufwärts. 2023 nahmen insgesamt 33.168 Schülerinnen und Schüler an Fahrten zu Orten des nationalsozialistischen Unrechts teil, die vom Land gefördert wurden, wie aus der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage aus der SPD-Fraktion hervorgeht. Das sind sogar deutlich mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019, als für gut 23.000 Schüler staatliche Zuschüsse dafür abgerufen wurden.

Zu den Geschichtsorten zählen neben KZ-Gedenkstätten auch ehemalige Synagogen, Gedenkstätten für Euthanasie und Orte der Zwangsarbeit. Der Anfrage zufolge fördert das Land die Fahrtkosten seit 2020 mit bis zu 50 Prozent, zuvor waren es 25 Prozent. Im vergangenen Jahr standen dafür rund 385.000 Euro bereit, wegen der großen Nachfrage mehr als ursprünglich geplant. Für 2024 ist die Nachfrage noch größer, weshalb rund 500.000 Euro zur Verfügung stehen.

Bei der Teilnahme an solchen Gedenkstätten-Fahrten gibt es allerdings Unterschiede – je nach Schulart. So ließen etwa Gymnasien im vergangenen Jahr 229 Fahrten bezuschussen, bei den Realschulen waren es dagegen nur 129. Die deutlich niedrigere Zahl weist auf eine generell niedrigere Beteiligung der Realschulen hin – denn es gibt mehr Realschulen als Gymnasien im Land.

Keine Teilnahmepflicht an Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts

Der SPD-Abgeordnete Daniel Born forderte die Landesregierung auf, die Fahrt zu einer KZ-Gedenkstätte zur Pflicht in der Schulzeit zu machen. "Jüdisches Leben ist selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und muss es auch an unseren Schulen sein. Dazu gehört auch, dass dort Erinnerungskultur gelebt wird", sagte Born. Der Besuch einer Gedenkstätte dürfe auch nicht abhängig vom Geldbeutel der Eltern sein.

Für Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind grundsätzlich die Eltern zahlungspflichtig. Laut Kultusministerium wird deshalb keine Teilnahmepflicht ausgesprochen. Es sei aber "gesellschaftlicher Konsens und erklärter politischer Wille, Schülerinnen und Schülern möglichst flächendeckend Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts zu ermöglichen", heißt es. In einer Verwaltungsvorschrift werde dies als Soll-Bestimmung formuliert. Darin steht: "Während der Schulzeit soll mindestens einmal an dem Besuch eines solchen Ortes teilgenommen werden."

Ressort: Südwest

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Kommentare (1)

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Werner F. Müller

1838 seit 20. Sep 2018

Die Klassenfahrten sollten im Lehrplan fest verankert werden!
Mir selbst, aufgewachsen mit einer eher unkritisch Einstellung des Elternhaus gegenüber Hitler und der Naziherrschaft, hat eine solche Klassenfahrt nach Dachau die Augen geöffnet.


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