Bundesgerichtshof entscheidet, dass Radfahrer ohne Helm vollen Schadensersatz bekommen, wenn sie Opfer eines Unfalls werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine faktische Helmpflicht für Radler abgelehnt. Fahrradfahrer, die schuldlos in einen Unfall verwickelt werden, haben auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz, wenn sie keinen Helm trugen. Ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hob der BGH ...