Heimaufsicht: Keine Ausnahmegenehmigung für Kanderner Pflegeheim
Der Betreiber des Kanderner Pflegeheims sieht dessen Existenz durch die neue Landesheimbauverordnung bedroht. Die Heimaufsicht sieht aber keinen Spielraum, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
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Die zehnjährige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Heimbauverordnung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2009 endet zum September. Harald Preinl, Eigentümer und Leiter des Pflegeheims Wohnpark an der Kander, sieht sich dadurch existenziell bedroht. Insbesondere durch die darin ...