Account/Login

Heftige Kritik an Belist-Entwicklung

Baugenossenschaft Familienheim will in Weil am Rhein bauen / Nachteile durch die Gemeinschaftsunterkunft in Haagen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Familienheim: Aufsichtsratsvorsitzende...eim Lörrach, Jürgen Kern (von links).   | Foto: Th. L. Mink
Familienheim: Aufsichtsratsvorsitzende Ute Lusche, die Geehrten Horst Kottke und Kurt Blank und der geschäftsführende Vorstand der Baugenossenschaft Familienheim Lörrach, Jürgen Kern (von links). Foto: Th. L. Mink

LÖRRACH. Die Baugenossenschaft Familienheim Lörrach sieht große Defizite beim Bau von Mietwohnungen für einkommensschwächere Familien. Sie würde gerne solche Wohnungen bauen, doch das Baugebiet Belist kommt nach Umplanungen dafür nicht mehr in Frage, andere Standorte sind nicht in Sicht. Deshalb baut die Lörracher Genossenschaft in Weil am Rhein.

Daten zum Wohnungsmarkt
Kritik an Stadtpolitik
Jürgen Kern war Mitglied in der "Wohnraumkommission 2025 Plus" der Stadt Lörrach, doch dort seien keine innovativen und zukunftsweisenden Maßnahmen vorgeschlagen worden. Kern bezweifelt, dass das vom Gemeinderat ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel