Hans Peter Friedl muss zahlen
Der Bundesgerichtshof verwirft den Revisionsantrag des Unfallchirurgen ebenso wie den der Staatsanwaltschaft.
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FREIBURG/KARLSRUHE. Das Urteil gegen den Unfallchirurgen Hans Peter Friedl ist rechtskräftig. Am 18. Februar 2003 war der ehemalige Freiburger Klinikchef wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in einem Fall vom Freiburger Landgericht zur Zahlung von 24 300 Euro verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf gestern die Revisionen, die von der Freiburger Staatsanwaltschaft wie auch von Friedls Strafverteidigern beantragt worden waren.
In einem Fall war dem Unfallchirurgen eine Bohrerspitze im Schulterblatt eines 18-Jährigen abgebrochen. Friedl hatte dies dem Patienten wie auch dessen Eltern gegenüber - der Vater ist Experte für Medizinrecht - ...