Haftungs-Wirrwarr: Notfallsanitäter können retten, dürfen aber oft nicht
Was darf, was muss ein Notfallsanitäter tun? Wer haftet, wenn etwas schiefläuft? Auf BZ-Nachfrage verweist das Land auf den Bund, der Bund auf das Land. Dabei bleiben nicht nur motivierte Azubis auf der Strecke.
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"Das Thema brennt uns schon lange unter den Nägeln", sagt Gerlinde Engler, Geschäftsführerin des DRK-Kreisverbands Müllheim. Die Verantwortlichen dort kritisieren, dass Notfallsanitäter im Einsatz nicht ausreichend versichert sind. Und sie fordern klare Regelungen. Ein Beispiel: Beim Fußball bricht sich jemand das Schienbein. Er hat starke Schmerzen. Der Rettungsdienst wird alarmiert. Vor Ort kümmern sich Notfallsanitäter um den Betroffenen. Zunächst einmal mit nichtinvasiven Maßnahmen: Sie kühlen, schienen, lagern das Bein.
Legt der Notfallsanitäter einen venösen Zugang und es gibt Komplikationen, droht eine Anzeige wegen Körperverletzung – tut er es nicht, ...