Haftstrafe wegen Bikini-Fotos

Ein 59-jähriger Mann knipste im Juli 2024 fünf Frauen in Badebekleidung im Freiburger Seepark und lud die Fotos in sozialen Netzwerken hoch. Dafür wurde er nun verurteilt.  

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Sechs Monate auf Bewährung hieß es am Ende der zweistündigen Verhandlung. Auf der Anklagebank saß ein 59-jähriger Deutscher, der im Juli 2024 mit seinem Handy Fotos von fünf jungen Frauen – darunter eine 15- und eine 16-Jährige – gemacht hatte, die im Flückigersee in Freiburg gebadet hatten und nur mit Bikini oder Badeanzug bekleidet waren. Anschließend lud er die Fotos auf seinem Account bei Facebook und Instagram hoch. Dass dies verboten ist, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte er vor Gericht. Ein Argument, dass beim Vorsitzenden Richter aber nicht verfing. Dann hätte er sich informieren müssen, sagte dieser in seiner Urteilsbegründung.

Dass es überhaupt zur Verhandlung und zu dem harten Urteil kam, lag auch an der Vorgeschichte des Mannes. Zweimal – 1994 und 2000 – wurde er wegen sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Und 2003 wurde er wegen Vergewaltigung und schwerer Misshandlung des Opfers zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Aus dieser kam er erst 2018 auf Bewährung heraus. Seitdem lebt er in einer betreuten Wohngruppe, die ihm laut eigener Aussage Halt und Struktur gebe, weshalb auch der Richter von einer positiven Sozialprognose ausgeht.
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