Haftstrafe für Einbrecher
Amtsgericht Lörrach verurteilt 33-Jährigen wegen drei Diebstählen in besonders schweren Fällen.
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LÖRRACH. Wegen drei Diebstählen in besonderen schweren Fällen ist ein 33-Jähriger am Amtsgericht Lörrach zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er war in ein Toto-Lotto-Geschäft und einen Imbiss in Lörrach sowie in ein Hotel in Weil am Rhein eingebrochen. Außerdem war er schon vielfach wegen Diebstählen aufgefallen.
Der erste Einbruch ereignete sich in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2015. Der Angeklagte hatte einen Gullideckel genommen und damit die Glastür eines Lörracher Toto-Lotto-Geschäfts eingeworfen. Dort stahl er etwa 400 Päckchen Zigaretten im Wert von rund 3500 Euro. Weiterhin nahm er Rubbellose im Wert ...