Gutacher: Die Villa auf dem Brennet-Area war nicht schützenswert

Noch kein Urteil wegen des Abrisses der Villa auf Brennet-Areal / Gutachter: Werk eines "mittelmäßig begabten Entwerfers".  

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Eine Inaugenscheinnahme löst den Strei...August 2011 verbotenerweise abreißen.   | Foto: Archivfoto: Sebastian Wolfrum
Eine Inaugenscheinnahme löst den Streit über die Schützenswürdigkeit einer Villa auf dem Brennet-Areal nicht. Besitzer Denk ließ das Haus im August 2011 verbotenerweise abreißen. Foto: Archivfoto: Sebastian Wolfrum

BAD SÄCKINGEN. Der Prozess gegen Unternehmer Stephan Denk wegen der abgerissenen denkmalgeschützten Villa auf dem Brennet-Areal in Bad Säckingen kam auch am zweiten Verhandlungstag zu keinem Ende. Stattdessen wurden weitere Beweisanträge gestellt, in einem Umfang, der in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren seinesgleichen suchen dürfte. Es geht ja auch um viel – ein Bußgeldbescheid der Stadt Bad Säckingen in Höhe von summa summarum mehr als 200 000 Euro.

Denk-Verteidiger Volker May denkt sogar über eine Meinungsumfrage unter interessierten Säckingern nach, um zu beweisen, dass das einstige Werksleiterwohnhaus auf dem Brennet-Areal bei der Bevölkerung keinerlei stadthistorische Assoziationen ...

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