Grundsteuerreform ärgert Neurieder Einwohnerin
Die Gemeinde Neuried hat im Zuge der Grundsteuerreform die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Eine Einwohnerin äußerte Kritik an den Veränderungen.
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In der Frageviertelstunde zu Anfang der Sitzung hatte sich eine Anwohnerin der Ortsmitte Altenheims über die geplanten Änderungen beklagt und vorgebracht, dass ihr gesamtes großes Grundstück nach hinten hinaus, das früher landwirtschaftlich genutzt worden sei, komplett mit einem Bodenrichtwert von 190 Euro eingestuft sei, es jedoch nicht als Baufläche ausgewiesen sei. "An vielen Stellen wurde eine Linie gezogen und die unbebaubare Fläche mit einem Richtwert von 25 Euro eingestuft. Warum ist das bei uns nicht möglich?", fragte sie. Gerade die alteingesessene Einwohnerschaft treffe das neue System hart.
Delfosse antwortete, dass der Auslöser für die gesamte Grundsteueränderung und des zuvor ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bisher geltende Beurteilung gewesen sei, die ebenfalls große Ungerechtigkeiten beinhaltet habe. Jetzt komme es ohne Zweifel wieder zu Ungerechtigkeiten: "Die Problematik sehen wir, aber wir als Gemeinde können nichts dafür." Anhand einiger Beispiele zeigte Delfosse auf, dass die wesentlichen Grundlagen für die Höhe der Steuer künftig die Größe der Grundstücke sowie die Bodenrichtwerte seien: "Auch wenn wir den Hebesatz um 20 Prozent senken wären die Auswirkungen auf die Steuer nur marginal."
Walter hatte zuvor ausgeführt, dass die Gemeinde gehalten sei, die Änderungen aufkommensneutral zu gestalten. Sie hatte ausgerechnet, dass die Einnahmen der Gemeinde durch die Grundsteuer A bislang bei 105.700 Euro lagen, künftig bei 105.300 Euro. Und bei der Grundsteuer B bisher bei 1,102 Millionen Euro, künftig bei 1,104 Millionen. Delfosse riet der Bürgerin dazu, sich an den Gutachterausschuss zu wenden: "Setzen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn ein Schreiben auf und schildern Sie die Situation." Im Übrigen hoffe er auf eine kleinteiligere Einordnung der Bodenrichtwerte spätestens bei der nächsten Prüfung: "Die Bescheide gelten längstens bis zum Jahr 2029, dann kommt alles nochmal auf den Prüfstand." Möglich sei auch eine frühere Änderung, weil es viele Widersprüche gebe. Allerdings: "Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung."
In Neuried steigt zum 1. Januar 2025 der Hebesatz für die Grundsteuer A von derzeit 330 auf 450, für die Grundsteuer B sinkt der Hebesatz von 330 auf 230 , der Gewerbesteuerhebesatz bleibt bei 360.
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