Grobe Fehler am "Eli"?
Verfahren am Landgericht / Anwalt: stümperhafte Arbeit / Geschäftsführer: korrektes Vorgehen.
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LÖRRACH. Gab’s am Lörracher St. Elisabethen-Krankenhaus ("Eli") 2001 Ärztepfusch, der einen damals 17-Jährigen Schüler in akute Lebensgefahr stürzte? Eine Antwort auf die Frage versucht das Freiburger Landgericht am 6. Dezember zu finden. Der Vertreter des Klägers, der Freiburger Rechtsanwalt Günter Huber, jedenfalls wirft dem Haus und den beteiligten Ärzten "grob fehlerhaftes Verhalten" vor. "Eli"-Geschäftsführer Helmut Schillinger dagegen ist nach wie vor überzeugt, dass "korrekt" vorgegangen wurde.
Blinddarmentzündung oder eine Entzündung des Magen-Darm-Traktes (Gastroentritis): So lauteten die vorläufigen Diagnosen, mit denen der damals 17-jährige Patient vom Hausarzt zur Weiterbehandlung ins "Eli" überwiesen worden war. Der ...