Gräber können in Grenzach-Wyhlen reserviert werden
Die neue Friedhofsordnung von Grenzach-Wyhlen ermöglicht es, schon zu Lebzeiten sein Wunschgrab auszuwählen. Beim Überarbeiten der Friedhofssatzung fielen einige Kleinlichkeiten weg.
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20 Jahre im Voraus – mit Antrag sogar maximal 40 Jahre – kann man sich in Grenzach-Wyhlen ab dem kommenden Jahr seine Wahlgrabstätte schon zu Lebenszeiten aussuchen. Stirbt man im reservierten Zeitraum, verlängert sich die Nutzungszeit bis zum Ende der Ruhezeit, die 20 Jahre bei Erdbestattungen beträgt. Diese Art Reservierung macht die neu aufgesetzte ...