Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Arbeitsgericht verlangt von DSM alle Schichtmeister in die selbe Gehaltsstufe einzugliedern / Zulagen dürfen angerechnet werden.
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GRENZACH-WYHLEN. Das Chemieunternehmen DSM muss künftig alle Schichtmeister im Betrieb das gleiche Gehalt bezahlen. Das hat das Arbeitsgericht Lörrach gestern entschieden. Im Fall von persönlichen Zulagen hat das Gericht die Klage von Arbeitnehmern allerdings abgewiesen. Diese dürfen im Zuge von Sparmaßnahmen auf Gehaltserhöhungen angerechnet werden.
Geklagt hatten vor dem Arbeitsgericht zwei Schichtmeister, die in einer niedrigeren Gehaltsgruppe eingestuft waren als ihre Kollegen. Wie der Personalleiter von DSM bestätigte, sind in Grenzach 33 Schichtmeister beschäftigt, von denen 20 ...