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ST. BLASIEN. Wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilte Richterin Stefanie Herke einen 60-jährigen Arbeitslosen ohne festen Wohnsitz zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Vollstreckung setzte sie zur Bewährung aus. Zudem muss der Mann Bewährungsauflagen erfüllen. Der ...