Gestaltung, wie sie dem Mieter gefällt
Wie häufig Fenster geputzt werden und wie diese dekoriert werden, kann der Vermieter nicht festlegen.
Sabine Meuter
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Wenn es um die Fenster geht, haben Mieter weitgehend freie Hand. Vermieter können sie zum Beispiel nicht verpflichten, Gardinen oder Rollos anzubringen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven (Az.: 5 C 1847/77 b) ist dies allein die Entscheidung des Mieters.
"Auch zur Reinigung von innen angebrachten Gardinen oder Jalousien kann der Mieter nicht verpflichtet werden", sagt Julia Wagner von Haus & Grund Deutschland. Individuell könnten solche Verpflichtungen aber durchaus vereinbart werden, sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein in ...