Gestaltung, wie sie dem Mieter gefällt

Wie häufig Fenster geputzt werden und wie diese dekoriert werden, kann der Vermieter nicht festlegen.  

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Auch wenn die Sonne ständig auf ihr Fe...ieter nicht ohne Erlaubnis anbringen.   | Foto: Andrea Warnecke (dpa)
Auch wenn die Sonne ständig auf ihr Fenster scheint: Markisen dürfen Mieter nicht ohne Erlaubnis anbringen. Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Wenn es um die Fenster geht, haben Mieter weitgehend freie Hand. Vermieter können sie zum Beispiel nicht verpflichten, Gardinen oder Rollos anzubringen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven (Az.: 5 C 1847/77 b) ist dies allein die Entscheidung des Mieters.

"Auch zur Reinigung von innen angebrachten Gardinen oder Jalousien kann der Mieter nicht verpflichtet werden", sagt Julia Wagner von Haus & Grund Deutschland. Individuell könnten solche Verpflichtungen aber durchaus vereinbart werden, sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein in ...

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Schlagworte: Annett Engel-Lindner, Rolf Janßen, Julia Wagner

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