Geschäftsbeziehung ohne schriftliche Vereinbarung endet vor Gericht

Ein 61-Jähriger muss sich wegen Unterschlagung von Computertechnik verantworten / Das Verfahren wird eingestellt, wenn der Arbeitslose eine Geldauflage erfüllt hat.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Computer, Bildschirm, Drucker und ein ...ät soll der Mann unterschlagen haben.   | Foto: Fotofabrika (fotolia)
Computer, Bildschirm, Drucker und ein weiteres Gerät soll der Mann unterschlagen haben. Foto: Fotofabrika (fotolia)
ST. BLASIEN. Eine Geldauflage und eine vorläufige Einstellung – so endete eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, bei der sich ein 61-Jähriger wegen Unterschlagung verantworten musste. Vorausgegangen war eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmer aus dem Hochschwarzwald, für die keine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel