Geschäftsbeziehung ohne schriftliche Vereinbarung endet vor Gericht
Ein 61-Jähriger muss sich wegen Unterschlagung von Computertechnik verantworten / Das Verfahren wird eingestellt, wenn der Arbeitslose eine Geldauflage erfüllt hat.
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Computer, Bildschirm, Drucker und ein weiteres Gerät soll der Mann unterschlagen haben. Foto: Fotofabrika (fotolia)
ST. BLASIEN. Eine Geldauflage und eine vorläufige Einstellung – so endete eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, bei der sich ein 61-Jähriger wegen Unterschlagung verantworten musste. Vorausgegangen war eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmer aus dem Hochschwarzwald, für die keine ...