Gericht verurteilt Gefangenenwärter
Aufseher aus einem Basler Gefängnis haben sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Sie trugen damit zum Tod einer Asylbewerberin bei.
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Das Strafgericht Basel-Stadt hatte die drei Aufseher und die Aufseherin im August 2021 von der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Zwei von ihnen arbeiten immer noch im Waaghof. Das Strafgericht sah aber in hohem Maß eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben. Deshalb auferlegte es den Mitarbeitenden die Zahlung der Kosten für das Vorverfahren. Die Staatsanwaltschaft ging in die nächste Instanz und zwei Verurteilte wehrten sich gegen die Kostenübernahme. Man halte den Entscheid der Vorinstanz nicht für haltbar, so nun das Verdikt der Vorsitzenden des Appellationsgerichts.
Die Asylbewerberin aus Sri Lanka hatte sich im Juni 2018 in einer Überwachungszelle im Basler Untersuchungsgefängnis mit ihrem Trainer-Oberteil zu erhängen versucht. Die Strangulierte war erst nach etwa fünf Minuten entdeckt worden. Die Aufseher schnitten die bewusstlose Insassin zwar aus der Schlinge los, ließen sie in einer für die Atmung schwer beeinträchtigenden Lage aber für gut zehn Minuten liegen, ohne dringend angesagte Hilfe zu leisten respektive Reanimationsmaßnahmen einzuleiten.
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