Gericht verhängt ein Kontaktverbot
Zwei Jahre Haft auf Bewährung für einen Flüchtling aus Sri Lanka wegen sexueller Nötigung eines 14-jährigen Mädchens.
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EMMENDINGEN. Die Gemarkung Emmendingen ist für den 23-jährigen Angeklagten, der sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte, für die kommenden drei Jahre tabu: eine "No-go-Area". Die Weisung ist Bestandteil der Verurteilung eines Flüchtlings aus Sri Lanka zu zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung, wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung eines zum Tatzeitpunkt 14-jährigen Mädchens.
Widersprüche zwischen dem Geständnis des Angeklagten und den Zeugenaussagen des Opfers und ihrer Begleiterin gab es kaum, so dass die Tat im Umfeld eines Sportheims im Landkreis Emmendingen nicht in Frage stand. Der Angeklagte, der in Schwäbisch Hall wohnt, hatte bei einem Besuch im Landkreis dem Mädchen, das seiner Größe wegen ...