Beschluss
Gericht stoppt den Wahl-o-Mat, weil er ungerecht ist
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-o-Mat zur Europawahl beanstandet, da er kleine Parteien benachteilige. Die Bundeszentrale für politische Bildung müsse die Beschränkung auf acht Parteien aufgeben.
Mo, 20. Mai 2019, 17:41 Uhr
Deutschland
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