Beschluss

Gericht stoppt den Wahl-o-Mat, weil er ungerecht ist

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-o-Mat zur Europawahl beanstandet, da er kleine Parteien benachteilige. Die Bundeszentrale für politische Bildung müsse die Beschränkung auf acht Parteien aufgeben.  

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Der Wahl-o-Mat ist beliebt.  | Foto: Tanja Bury
Der Wahl-o-Mat ist beliebt. Foto: Tanja Bury
Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel möglich. Der Wahl-o-Mat ist ein ...

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