Gericht sah keinen Spielraum mehr

Buchhalterin hat rund 350 000 Euro veruntreut / Freiheitsstrafe.  

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ORTENAU. Eine ehemalige Bilanzbuchhalterin einer Firma aus Willstätt ist vom Schöffengericht am Amtsgericht Offenburg wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die 54-Jährige hat im Zeitraum 2008 bis 2010 rund 350 000 Euro auf ihr eigenes Konto überwiesen. Trotz ihres Geständnisses und der Bereitschaft, den Schaden mit derzeit monatlich 170 Euro wiedergutzumachen, sah das Gericht keine Möglichkeit, die Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die einschlägige Vorstrafe wiege schwer, betonte Richterin Ute Körner.

Die Bilanzbuchhalterin, die auch Betriebswirtschaft studierte, war im Januar 2009 vom Amtsgericht Landshut wegen Untreue in 30 Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Als geringfügig beschäftigte ...

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