Gericht ahndet Misshandlung eines Kindes
Acht Monate ohne Bewährung.
OFFENBURG/LAHR. Mit acht Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung wegen der Misshandlung eines Schutzbefohlenen wurde ein 32-jähriger Lahrer bestraft. Im Juli 2003 hatte der Mann seinen damals siebenjährigen Stiefsohn mit einem Holzstock auf Hintern und Oberschenkel derart geschlagen, dass das Kind davon Blutergüsse bekam.
Der Angeklagte hatte in dieser Sache bereits im November letzten Jahres durch das Amtsgericht Lahr eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zuerkannt bekommen, war jedoch in Berufung gegangen. Laut Eugen Endress, Vorsitzender Richter am ...