Account/Login

Gericht ahndet Misshandlung eines Kindes

  • Fr, 28. Mai 2004
    Lahr

     

Acht Monate ohne Bewährung.

OFFENBURG/LAHR. Mit acht Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung wegen der Misshandlung eines Schutzbefohlenen wurde ein 32-jähriger Lahrer bestraft. Im Juli 2003 hatte der Mann seinen damals siebenjährigen Stiefsohn mit einem Holzstock auf Hintern und Oberschenkel derart geschlagen, dass das Kind davon Blutergüsse bekam.

Der Angeklagte hatte in dieser Sache bereits im November letzten Jahres durch das Amtsgericht Lahr eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zuerkannt bekommen, war jedoch in Berufung gegangen. Laut Eugen Endress, Vorsitzender Richter am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel