Gericht: 345 Euro sind genug
Bundessozialgericht lehnt Klage einer Hartz-IV-Empfängerin ab / Partnereinkommen angerechnet.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KASSEL (dpa). Hartz-IV-Empfänger werden auch weiter mit dem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von gestern verstoßen die wichtigsten Regelungen der zwei Jahre alten Arbeitsmarktreform nicht gegen das Grundgesetz.
Eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen lehnten die Kasseler ...