Account/Login

Gericht: 345 Euro sind genug

Bundessozialgericht lehnt Klage einer Hartz-IV-Empfängerin ab / Partnereinkommen angerechnet.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KASSEL (dpa). Hartz-IV-Empfänger werden auch weiter mit dem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von gestern verstoßen die wichtigsten Regelungen der zwei Jahre alten Arbeitsmarktreform nicht gegen das Grundgesetz.

Eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen lehnten die Kasseler ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel