Gericht: 345 Euro sind genug
Bundessozialgericht lehnt Klage einer Hartz-IV-Empfängerin ab / Partnereinkommen angerechnet.
KASSEL (dpa). Hartz-IV-Empfänger werden auch weiter mit dem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von gestern verstoßen die wichtigsten Regelungen der zwei Jahre alten Arbeitsmarktreform nicht gegen das Grundgesetz.
Eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen lehnten die Kasseler ...