Geldstrafe wegen Nötigung der Ex
Richterin verurteilt 40-Jährigen wegen Nötigung in zwei Fällen im Geschäft der Ex-Frau / Paar war aber nie verheiratet.
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BAD SÄCKINGEN. Ein 40-jähriger Angeklagter musste sich wegen versuchten Raubes und Nötigung vor Gericht verantworten. Das Schöffengericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Direktorin Margarete Basler verurteilte ihn wegen Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100 Euro. Den Vorwurf des versuchten Raubes sah das Gericht im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.
Staatsanwältin Carolin Wießler hatte eine Geldstrafe von 18 000 Euro (120 Tagessätze je 150 Euro) gefordert. Verteidigerin Anke Egger-Büssing wollte Freispruch. Die Anwältin vermutete hinter den Anschuldigungen gegen ihren Mandanten einen gut vorbereiteten ...