Geldstrafe wegen Geldwäsche
Über das Konto des Angeklagten haben Hehler von Touristen ergaunertes Geld gewaschen / Richter: Keine vorsätzliche Tat.
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ETTENHEIM. Wegen Geldwäsche in sechs Fällen ist kürzlich ein rumänischer Staatsbürger zu 90 Tagessätzen à 30 Euro vom Amtsgericht Ettenheim verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann unrechtmäßig Geld über sein Konto laufen ließ. Eine vorsätzliche Tat konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.
Konkret ging es um sechs Überweisungen bis zu jeweils knapp 10 000 Euro, die der Angeklagte in vierstelligen Beträgen auf sein Girokonto überwiesen bekam, diese abhob und einem Hehler übergab. Dahinter steht ein größerer Betrugsfall, wobei jeweils mehrere tausend Euro für ...