Geldstrafe ist nicht ausreichend
Urteil: Vier Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung und Zahlung von 800 Mark an die Bergwacht Höchenschwand.
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ST. BLASIEN (akh). Zum zweiten Mal hat er es getan, den schmerzhaften Griff an die Hoden. Hinzu kam die unmissverständliche Drohung: "Dich werde ich töten!" sowie eine Schlägerei.
All dies geschah am Tag der Einheit bei einem Popkonzert in Häusern. Vier Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung sowie die Auflagen, sich dem Geschädigten nicht mehr als 15 Meter zu nähern, ihn weder anzufassen noch anzusprechen, und eine Geldstrafe von 800 Mark, zahlbar in zehn Raten an die Bergwacht Höchenschwand, lautete Urteil von Amtsrichter ...