Geldstrafe für Unterschlagung von Einnahmen des Radon-Revital-Bades
Wegen Unterschlagung von Einnahmen des Radon Revital Bades ist eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem wurde der Wert des Tatertrages eingezogen.
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Am dritten Verhandlungstag endete das Verfahren gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Radon Revital Bades, die sich wegen Untreue vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten musste. Die Direktorin des Gerichtes Susanne Lämmlin-Daun verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro und ging damit über die Strafmaß des Strafbefehls – 90 Tagessätze zu ...