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Geldstrafe für Unfallflucht

Ohne Führerschein mit Lastwagen unterwegs.  

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ST. BLASIEN. Weder Angeklagter noch Verteidiger waren erschienen, dennoch konnte Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien das Verfahren gegen den Angeklagten abschließen – vorerst zumindest. Sie verurteilte den wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort beschuldigten Mann zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 25 Euro. Zudem darf dem Angeklagten während der nächsten 15 Monate keine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Angeklagte war an einem Vormittag im Juli 2007 mit einem Lastwagen in der Raumschaft St. Blasien unterwegs, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ...

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