Geldstrafe als Folge einer völlig verkorksten Hausgemeinschaft
Vor dem Amtsgericht St. Blasien wurde ein Rentner wegen Beleidigung verurteilt / Richter Hauser verwies auch auf Provokationen durch den beschimpften Nachbarn.
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ST. BLASIEN (csi). Wüst hatte ein 68-jähriger Rentner einen Mitbewohner beleidigt, nun bekam er die Quittung: Martin Hauser, Direktor des Amtsgerichts St. Blasien, verurteilte den Rentner wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 15 ...