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Geldbuße und ein Fahrverbot

Trunkenheitsfahrt mit 0,8 Promille geahndet.  

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ST. BLASIEN. "Der Fall steht auf der Kippe", so Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien zu einem 22-jährigen Maler, der sich wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 0,8 Promille zu verantworten hatte. Straftat oder "nur" Ordnungswidrigkeit lautete die Frage, die es zu entscheiden galt. Ordnungswidrigkeit, 250 Euro Geldbuße und drei Monate Fahrverbot lautete letztendlich das Urteil.

Der Angeklagte war im Juli 2006 mit Freunden bei einem Fest in Bernau. Dort hatte er nach eigenen Angaben drei "Zäpfle" getrunken. "Dann müssen sie aber schon betankt dort angekommen sein bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille", ...

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