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Geldauflage für Betreuerin

  • Di, 20. November 2001
    Freiburg

     

Verfahren eingestellt / Auszahlung von 10 000 Mark an Erbin ohne Zustimmung der Betreuten.

Ein Strafverfahren gegen die Betreuerin einer alten Dame wegen Untreue hat das Amtsgericht gegen Zahlung einer Geldauflage von 800 Mark (409,04 Euro) eingestellt. Der Betreuerin war vorgeworfen worden, ohne vorherige Zustimmung des in diesem Fall zuständigen Rechtspflegers im Mai 2000 von dem Konto der alten Dame zugunsten der eingesetzten Erbin und Enkelin 10 000 Mark abgehoben und übergeben zu haben.

Der Rechtspfleger hatte Alarm geschlagen, als er beim Überprüfen der Konten die Abbuchung des relativ hohen Betrages bemerkte. Die Betreuerin der alten Dame, ...

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