Gegen die fahrbaren Werbeflächen ist die Stadt machtlos

Das Abstellen von Anhängern am Straßenrand auf privaten Flächen ist erlaubt – zumindest solange der Hänger auch fahrbereit ist.  

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Anhängerparkplatz oder einfach nur pfiffig getarnte Werbung?   | Foto: SENF
Anhängerparkplatz oder einfach nur pfiffig getarnte Werbung? Foto: SENF
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Schlagworte: Christoph Huber

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