Gefährliche Beschädigung von Autoreifen nicht bewiesen

28 Jahre alter Mann muss sich vor Gericht wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.  

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ST. BLASIEN. Mit einem blauen Auge kam ein 28-Jähriger davon, der sich vor dem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten musste. Letzteres konnte ihm nicht nachgewiesen werden, Richterin Susanne Lämmlin-Daun stellte das Verfahren gegen Zahlung von 1000 ...

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Schlagworte: Susanne Lämmlin-Daun

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