Für viele wird es nun billiger
St. Märgen passt seine Zweitwohnungssteuer an.
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ST. MÄRGEN. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", heißt es im Grundgesetz. Das gilt auch für diejenigen, die einen Zweitwohnsitz haben und dafür Steuern zahlen müssen, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Deshalb passte der Gemeinderat am Dienstagabend die Satzung über die Zweitwohnungssteuer der Rechtslage an. Künftig müssen alle Mieter oder Besitzer von Zweitwohnungen denselben Anteil ihres Mietwertes abführen: zehn Prozent.
Kämmerer Michael Faller erläuterte die bisherige Regelung in St. Märgen. Der Steuersatz war degressiv ausgestaltet, das heißt, die Zahler waren entsprechend ...