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Für Beschädigungen haftet künftig der Veranstalter

Gemeinderat ändert die Benutzerordnung für Kurhaus, Haus des Gastes und die Hallen / Einzelfallabwägungen zugesichert.  

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LENZKIRCH (rys). Veranstalter, die für ihre Festivitäten künftig das Kurhaus, die Festhalle in Lenzkirch, die Hochfirsthalle in ...

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