Verwaltungsgericht
Friedl muss nichts für Disziplinarverfahren bezahlen
Der frühere Freiburger Klinikarzt Hans-Peter Friedl muss nicht für die Kosten des Disziplinarverfahrens gegen ihn aufkommen. Hierfür gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
dpa
Fr, 2. Jul 2010, 15:34 Uhr
Freiburg
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