Freispruch für Heffner
Amtsgericht schmettert Anklage gegen Reformhausbetreiber wegen irreführender Werbung ab.
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OFFENBURG (dot). Vorerst erleichtert kann der Offenburger Reformhausbetreiber Winfried Heffner auf den Freispruch des Amtsgericht reagieren. Amtsrichter Wolfram Wegmann konnte entgegen der Anklage der Staatsanwaltschaft keinen gravierenden Verstoß gegen das Heilmittel-Werbegesetz und damit keine irreführende Werbung seiner Produkte feststellen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kaufmann bereits zum dritten Mal vorgeworfen, seinen Umsatz durch "irreführende Werbung" zu steigern. Mit der ersten Verhandlung am 22. Februar 2000 begann ein Anklage-Reigen gegen den ...