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Freispruch für die Gemeindewerke

  • Do, 08. Mai 2003
    Denzlingen

     

Vorwurf falscher Tarifabrechnung hat sich als unbegründet erwiesen / Klagender Lebensmittelmarkt muss Gerichtskosten tragen.

GUNDELFINGEN (fk). Im Juli vergangenen Jahres standen sich erstmals Rechtsvertreter der Edeka und der Gundelfinger Gemeindewerke (GWG) gegenüber. Dem lokalen Energieversorger wurde vorgeworfen, über Jahre nach falschem Tarif abgerechnet zu haben. Nun liegt das Urteil des Landgerichts vor: "Freispruch erster Klasse".

Nicht ganz vor Jahresfrist zeigte die Edeka als gewerblicher Kunde der Gemeindewerke mit spitzem Zeigefinger öffentlich auf den lokalen Energieversorger: Die GWG (Gemeindwerke Gundelfingen GmbH) hätten bei der Stromversorgung mit dem großen Lebensmittelmarkt an dr Gewerbestraße falsch ...

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