Account/Login

Freispruch für die Gemeindewerke

Vorwurf falscher Tarifabrechnung hat sich als unbegründet erwiesen / Klagender Lebensmittelmarkt muss Gerichtskosten tragen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

GUNDELFINGEN (fk). Im Juli vergangenen Jahres standen sich erstmals Rechtsvertreter der Edeka und der Gundelfinger Gemeindewerke (GWG) gegenüber. Dem lokalen Energieversorger wurde vorgeworfen, über Jahre nach falschem Tarif abgerechnet zu haben. Nun liegt das Urteil des Landgerichts vor: "Freispruch erster Klasse".

Nicht ganz vor Jahresfrist zeigte die Edeka als gewerblicher Kunde der Gemeindewerke mit spitzem Zeigefinger öffentlich auf den lokalen Energieversorger: Die GWG (Gemeindwerke Gundelfingen GmbH) hätten bei der Stromversorgung mit dem großen Lebensmittelmarkt an dr Gewerbestraße falsch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel