Freiheitsstrafe für Schläger
Richterin verurteilt vielfach vorbestraften 40-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung.
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ST. BLASIEN. Alles hat ein Ende, auch das Strafverfahren, in dem sich ein 40-jähriger Freiburger wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht St. Blasien zu verantworten hatte. Vorweihnachtliche Freude wird den Mann allerdings nicht erfüllt haben, als er den Gerichtssaal verließ. Richterin Ulrike Holler-Welz hatte ihn am fünften Verhandlungstag nämlich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der 40-Jährige hatte an einem Abend im Februar 2007 dem Geschädigten vor dessen Haus gemeinsam mit einem nicht genannten Bekannten aufgelauert und ihm mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen. Dieser Sachverhalt stand für die Richterin nach Abschluss der ...