Interview
Freiburger Strafrechtlerin argumentiert gegen Verschärfungen im Sexualstrafrecht
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Münster das Strafrecht verschärfen. Die Freiburger Strafrechtlerin Tatjana Hörnle hält das für unnötig.
Mi, 12. Aug 2020, 12:18 Uhr
Deutschland
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Hörnle: Die Einstufung als Verbrechen bedeutet, dass die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Heute beträgt die Mindeststrafe sechs Monate. Deshalb gilt der Missbrauch nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen.
Hintergrund: Bundesjustizministerin will ...