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Interview

Freiburger Strafrechtlerin argumentiert gegen Verschärfungen im Sexualstrafrecht

BZ-Plus Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Münster das Strafrecht verschärfen. Die Freiburger Strafrechtlerin Tatjana Hörnle hält das für unnötig.  

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Tatjana Hörnle  | Foto: Markus Scholz
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Tatjana Hörnle Foto: Markus Scholz
BZ: Frau Hörnle, die Justizministerin hat angekündigt, dass sexueller Missbrauch an Kindern künftig immer ein Verbrechen sein soll. Was bedeutet das?
Hörnle: Die Einstufung als Verbrechen bedeutet, dass die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Heute beträgt die Mindeststrafe sechs Monate. Deshalb gilt der Missbrauch nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen.
Hintergrund: Bundesjustizministerin will ...

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