Kirche
Freiburger Erzbischof Burger will Homo-Ehepaaren keinen Segen geben
Katholische Homo- und Lesben-Ehepaare werden im Erzbistum Freiburg nicht gesegnet. Damit stellt sich Erzbischof Stephan Burger gegen gegen den Chef der Bischofskonferenz.
Mo, 19. Feb 2018, 14:52 Uhr
Südwest
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Wie Erzbischof Burger kündigte am Montag auch der Bischof der Freiburg kirchenrechtlich zugeordneten Nachbardiözese Rottenburg/Stuttgart an, Homo- und Lesben-Ehepaare nicht zu segnen. Gebhard Fürst begründet sein Nein mit dem Hinweis, die Spende des Sakraments bleibe "der Ehe mit ihrer natürlichen Offenheit für Kinder vorbehalten".
Mit dieser für alle Katholiken Baden-Württembergs relevanten Festlegung akzeptieren Burger und Fürst das Votum des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, nicht, "in Einzelfällen" diese Paare zu segnen. Der Erzbischof von München und Freising argumentiert, neue Lebensumstände und neue Erkenntnisse stellten die Kirche vor Herausforderungen: Die Priester müssten "die Situation der einzelnen Menschen ernst nehmen und sie seelsorgerisch begleiten". Diese Paare zu segnen fordert nicht nur die international agierende Reformbewegung "Wir sind Kirche", sondern auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken.
Spielraum für ein generelles Ja zur Segnung sieht indes auch Kardinal Marx nicht. Die von ihm geführte Deutsche Bischofskonferenz, die sich diese Woche zu ihrer Frühjahrsvollversammlung in Ingolstadt trifft, kann ohnehin keine für alle 27 deutschen Diözesen verbindlichen Entscheidungen treffen. Vor Marx hatte als erster deutscher Oberhirte sein Stellvertreter, Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode, Offenheit bekundet, über die Segnung dieser Paare nachzudenken.
Erzbischof Burger reagierte auf eine BZ-Anfrage, ob er die Segnung erlauben werde, über seinen Pressesprecher Michael Hertl mit der Feststellung, die Segnung einer individuellen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier "könnte leicht den Anschein erwecken, genau eine solche Gleichstellung vorauszusetzen". Weil der Segen Gottes aber "keinem Menschen ganz unabhängig von seiner sexuellen Orientierung versagt werden könne, sei "insofern eine Segnung einzelner Personen immer möglich". In der Feier der Liturgie und mit dem damit verbundenen Segen zeige sich aber "die besondere Stellung der Ehe von Mann und Frau, hingeordnet auf Einheit, Unauflösbarkeit, Gattenwahl und Nachkommenschaft".
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