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LAHR. Weil eine 37-Jährige einen Rentner um rund 80 000 Euro erleichtert hat, ist sie vom Schöffengericht wegen Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mindestens 56 Mal gab die Hartz-IV-Empfängerin eine Notlage an und ...