Fragen zum Biotopschutz
Im Zweifelsfall hilft das Landratsamt / Die neue Biotopkartierung wird im Herbst ausgelegt.
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KLEINES WIESENTAL (rok). Der Schutz der 24a-Biotope - Enteignung oder sinnvolle Naturschutzmaßnahme, mit der auch Bauern und Landbesitzer leben können? Dieser Tage stellten Christoph Huber und Andrea Reichhelm vom Landratsamt die Biotopkartierung des Kreises im Gemeindeverwaltungsverband Kleines Wiesental vor.
Der Paragraf 24 a des Naturschutzgesetzes schützt sehr unterschiedliche Biotope, beispielsweise Mager- und Nasswiesen, Hecken und Gehölzgruppen ...