Folgenschwere 2,4 Promille
42-Jähriger muss sich drei Jahre lang bewähren, andernfalls droht ihm ein halbes Jahr Gefängnis.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Gleich in ihrer ersten Strafverhandlung als Richterin musste Melanie Raschke entscheiden, ob sie den Angeklagten ins Gefängnis schickt oder seine Freiheitsstrafe noch einmal zur Bewährung aussetzt. Der 42-Jährige war von der Polizei ohne Führerschein und stark alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt worden – und das nicht zum ersten Mal.
Der Familienvater war an einem Abend im Juni mit seiner Frau in Streit geraten. Es ging um sein Trinkverhalten. Vom Vormittag bis zum Abend habe er an jenem Tag "bestimmt einen Kasten" geleert, sagte der Forstarbeiter auf Nachfrage. Bier ...