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Immer wieder Protest: Atomkraftgegner im Juni 2017 hoch über dem Neckar in Bad Wimpfen Foto: Christoph Schmidt
KARLSRUHE. Der "faktische Leiter" einer unangemeldeten Kundgebung kann bestraft werden. Das entschied jetzt eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts mit einem am Donnerstag ...