Urteil
Europäischer Gerichtshof verlangt Änderung des deutschen Reisepasses
Der Europäischen Gerichtshofs verlangt für den Eintrag "geb." für Geburtsnamen im deutschen Reisepass eine neue Form.
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LUXEMBURG (dpa). Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel "geb." für "geboren" bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen. Zur Klarstellung verlangten die Luxemburger Richter, dass der Geburtsname künftig in einem Feld erscheint, das nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in einer anderen Sprache bezeichnet wird. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe.
Als Geschäftsmann ist Herr U. aus Karlsruhe oft im Ausland unterwegs. Doch oft sind die Zollbeamten irritiert, wenn sie in seinen Reisepass schauen. Da steht sein Name und dahinter "geb." für "geboren" plus Geburtsname. Im Ausland sorgt das für ...