Etappensieg für die Obstbauern
Verwaltungsgericht: Bauschutt-Lager im Breitfeld rechtswidrig.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
OFFENBURG. Klarer Etappensieg für die Obstbauern: Die vorübergehende Genehmigung eines Lagerplatzes für Bauschutt im Gewann Breitfeld durch die Stadt Offenburg ist rechtswidrig. Das hat gestern das Verfassungsgericht Freiburg entschieden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. "Wir haben zwei Monate Zeit und können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen", erklärte Stadtoberrechtsrat Reiner Zind gegenüber der BZ.
Zwei Stunden tagte die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg im Sitzungssaal des Historischen Rathauses Offenburg. In seiner anschießenden Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Albers, dass die Genehmigung der ...