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Erneute Verurteilung für Ecstasyhändler

Über drei Jahre Freiheitsstrafe.  

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LAHR/FREIBURG. In der Nacht zum 30. Juni 2002 brachen mehrere Gäste einer Diskothek in Lahr nach der Einnahme von flüssigem Ecstasy zusammen. Drei von ihnen schwebten kurzfristig in Lebensgefahr. In Freiburg ist der Verkäufer der Droge jetzt wegen siebenfachen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu zwei Freiheitsstrafen von insgesamt drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

Der Wirkstoff des in Lahr verkauften Ecstasys stammt aus einem Reinigungsmittel, das in der Industrie zum Entfetten benutzt wird. Sein chemischer Wirkstoff ist Gammabutyrolacton, ...

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