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Kormoran-Abschuss: Angler zufrieden, Vogelschützer nicht.  

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WEIL AM RHEIN/EFRINGEN-KIRCHEN (mwi). Noch bis zum 15. März dürfen am unter Vogelschutz stehenden Restrhein Kormorane vergrämt, also durch den Abschuss einzelner Tiere verjagt werden. Die Angler betrachten die auf einer befristeten Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums beruhende Aktion bereits jetzt als klar erkennbaren Erfolg.

Sie möchten, um langfristige Daten zu erhalten, wenn möglich nächstes Jahr wieder vergrämen. Die Vogelschützer indes bleiben kritisch. Sie berufen sich ...

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